| Mustereinwendung Mühlenbeck |
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| Geschrieben von Marc | |
| Saturday, 23. May 2009 | |
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Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf die ausliegenden Unterlagen zum Planfestellungsverfahren zum o.g. Bauvorhaben stellen sich mir als betroffenem Anwohner einige Fragen, die ich verbunden mit entsprechenden Forderungen im Folgenden formulieren möchte: Die von uns rege genutzte Autobahnbrücke am Zehnrutenweg soll ersatzlos abgerissen werden. Aus meiner Sicht ist diese Brücke v.a. aus Sicherheitsgründen sehr wichtig, da meine Kinder diese als Verbindung in den Ortsteil Mühlenbeck nutzen. Das „Nadelöhr“, Autobahnunterquerung Landstrasse 21, welches laut Planungsunterlagen nochmals um 2,5m schmaler ausfallen soll birgt erhebliche Unfallrisiken, denen ich meine Kinder unter keinen Umständen aussetzen kann und will.
Ich fordere ein Ersatzbauwerk „Brücke am Zehnrutenweg“ und eine mindestens ebenso Breite Autobahnunterquerung wie die derzeitige, so dass auf beiden Seiten die Möglichkeit der halbwegs sicheren Unterquerung für Fußgänger und Radfahrer gegeben ist. Bezüglich der Lärm- und Emissionsschutzmassnahmen muss ich feststellen, dass aus den Planungsunterlagen keine Variantenprüfung hervorgeht. Ebenso ist festzustellen, dass sich die Schätzungen auf m.E. alten und nicht zureichenden Planzahlen der Verkehrentwicklung beruhen. Die geplanten Lärmschutzmassnahmen entsprechen nicht dem derzeitigen Stand der Technik und wären somit schon vor Baubeginn veraltet. Es ist geradezu skandalös, dass schon jetzt gemäß der Planungsunterlagen an vielen Häusern und Grundstücken die gesetzlichen Grenzwerte zum Teil erheblich überschritten werden. Wie kann es sein, dass eine Planung erstellt wird, die nicht den gültigen Gesetzen entspricht? Wofür legt der Gesetzgeber gesetzliche Grenzwerte fest? Sofern gemäß aktueller Planung umgesetzt werden würde, müsste ich mit erheblichen Beeinträchtigungen rechnen. Neben dem Wertverlust meines Hauses und Grundstückes wäre wohl insbesondere mit gesundheitlichen Schäden durch den andauernden Autobahnlärm sowie die Feinstaub- und Chemikalienemissionen zu rechnen. Mir ist völlig unverständlich wie in einem demokratischen Sozialstaat das Wohle vieler Bürger einfach ignoriert und Gesundheitsschäden bewusst in Kauf genommen werden. Insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass diese - würde nach aktuellem Stand der Technik gebaut - zu vermeiden wäre. Ich fordere die Errichtung von deutlich höheren und nach innen gewölbten Schallschutzwänden, die auf der Nordseite mindestens bis an die Brücke des Zehnrutenweges reicht, um einen Schalltrichter zu vermeiden. Darüber hinaus fordere ich die Einbringung von Flüsterasphalt. In diesem Zusammenhang möchte ich gern wissen, warum die Trasse höher gelegt werden soll. Die Gründe hierfür erschließen sich mit nicht. Daher fordere ich die Trasse maximal auf jetzigem Niveau zu errichten oder sogar tiefer zulegen. Ich habe mir vor ca. fünf Jahren dieses Grundstück gekauft, um mit meiner Familie an Lebensqualität zu gewinnen und dem Großstadtlärm zu entfliehen. Das seinerzeit von der Stadt Mühlenbeck in Auftrag gegebene Wertgutachten des Grundstückes beinhaltete keine Informationen zum geplanten Ausbau der A10 und damit verbundener Wertverlust- und Gesundheitsrisiken. Durch den Ausbau der A10 unter Berücksichtigung der geplanten Lärmschutzmassnahmen würde zweifellos den Wert meiner Immobilie stark beeinträchtigen und – was viel schlimmer ist – meine und die Gesundheit meiner Familie stark beeinträchtigen. Ich fordere die von mir oben geschilderten maximalen Lärm- und Emissionsschutzmassnahmen nach dem neuesten Stand der Technik. Ich bin mir sicher, dass die Investitionen in die Zukunft dieses Landes und zum Wohle aller Bürger ist. Sollte meinen Forderung nicht nachgekommen werden, werde ich mein Recht auf dem Klageweg durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen |
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